Unabhängig von den Pflegestufen, passen wir für Sie oder Ihren Angehörigen die Gesamtkosten der 24h Betreuung, an Ihr Einkommen
an.
Alle Betreuungskräfte besitzen eine eigene Haftpflichtversicherung
Die monatlichen Gesamtkosten für die Betreuung sind an die individuellen Anforderungen angepasst und richten sich nach:
- Dauer der Berufstätigkeit der Betreuungskraft in Österreich ( je länger diese vorweisbar ist um so mehr Praxis und Deutschkenntnisse )
- dem Gesundheitszustand des zu Betreuenden und die dadurch benötigte Qualifikation der Pfleger/innen
- Sozialversicherungsbeitrag
- Den Aufwand für Unterkunft, Verpflegung,
- die Höhe des staatlichen Zuschuss beträgt pro Betreuungskraft mit Gewerbeschein € 275,- monatlich ab Pflegestufe 3 oder auch ab Pflegestufe 1+2 mit diagnostizierter
Demenz (für 2 durchgehend gemeldete BK im Turnuswechsel € 550,-)
Der Vertrag ist des weiteren jederzeit kündbar. Keine Bindungsfrist!
Gerne stellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot!
Kostenlose, persönliche Beratung!
Schreiben Sie uns auf unserer Kontaktseite und wir antworten innerhalb 24h!
Die Kosten für Personenbetreuung können steuerlich abgesetzt werden
Gemäß Einkommenssteuergesetz (EStG) sind bei einer Betreuung zu Hause die damit verbundenen Aufwendungen wie bei einer Heimbetreuung ab Bezug von Pflegegeld der Pflegestufe 1 zur Gänze als
außergewöhnliche Belastung abzugsfähig. Dabei können alle im Zusammenhang mit der Betreuung anfallenden Aufwendungen und Ausgaben, wie zum Beispiel Kosten für das Pflegepersonal und
eventuelle Aufwendungen für die Vermittlungsorganisation, geltend gemacht werden. Diese sind um die erhaltenen steuerfreien Zuschüsse (z.B. Pflegegeld, Zuschuss zu den Betreuungskosten) zu
kürzen.
Weiterführende Informationen zur steuerlichen Absetzbarkeit von Betreuungskosten finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen unter www.bmf.gv.at.
7.4.2015
"Wir begleiten Sie und unsere Betreuungskräfte fachlich und kompetent während der Betreuungszeit!"
Bereitstellung und Überwachung der Dokumentation Gewährleistung für Ersatzbetreuungskräften, Einweisung und Einschulung der Betreuungskräfte am
Einsatzort, organisieren von Pflegebehelfsmitteln.
Die genauen Kosten sind von verschiedenen Kriterien abhängig und werden anhand einer detaillierten persönlichen Bedarfsanalyse genau ermittelt.
Förderung für 2
Betreuungskräfte im Turnuswechsel € 550 ,- bei Erfüllung aller rechtlichen Anforderungen
Ein faires Preis-/Leistungsverhältnis ist uns sehr wichtig. Wir sorgen
dafür, dass Sie sich bzw. Ihre Angehörigen , auch diese Betreuung leisten können
Vereinbaren Sie mit uns einen Termin: 0676/79 49 266